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   LG Düsseldorf, 04.12.2015 - 22 S 237/15   

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https://dejure.org/2015,63387
LG Düsseldorf, 04.12.2015 - 22 S 237/15 (https://dejure.org/2015,63387)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2015 - 22 S 237/15 (https://dejure.org/2015,63387)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2015 - 22 S 237/15 (https://dejure.org/2015,63387)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.2014 - X ZR 126/13

    Kein Nebeneinander von Ausgleichszahlung und Minderung wegen Verspätung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.12.2015 - 22 S 237/15
    Die Entscheidung des BGH zu einer Rückflugkonstellation (NJW 2015, S. 553), wonach ein Ausgleichsanspruch nach der VO (EG) Nr. 261/2004 nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung auf einen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises nach § 651d Abs. 1 S. 2, 346 ff. BGB wegen Flugverspätungen anzurechnen sei, sei auch auf die hier vorliegende Hinflugkonstellation übertragbar.

    Der BGH hat mit Urteil v. 30.09.2014 - X ZR 126/13, NJW 2015, S. 553 entschieden, dass sich die Passagiere eines verspäteten Rückflugs (Verspätung von 25 Stunden) eine ihnen von der ausführenden Fluggesellschaft gewährte Ausgleichsentschädigung nach der VO (EG) Nr. 261/2004 gem. Art. 12 Abs. 1 S. 2 VO i. V. m. den Grundsätzen zur Vorteilsausgleichung auf einen Reisepreisminderunganspruch nach den §§ 651d Abs. 1 S. 2, 638 Abs. 4, 346 ff. BGB anrechnen lassen müssen, wenn der Mangel der Reiseleistung allein in der Verspätung des Fluges besteht.

    Ein solcher Fall lag in dem vom BGH entschiedenen Fall (NJW 2015, S. 553: Verspätung des Rückflugs um 25 Stunden) nicht vor.

    Liegt aber auch ein materieller Vermögensschaden vor, dann kommt es, anders als in der vom BGH entschiedenen Rückflugkonstellation (NJW 2015, S. 553) auf die Frage an, ob die Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung einen pauschalen Ausgleich nicht nur für immaterielle Schäden (Zeitverlust und Unannehmlichkeiten), sondern auch für sämtliche materiellen Vermögensschäden bereit halten soll.

    Es ist höchstrichterlich nicht geklärt, ob die zu einer Rückflugkonstellation ergangene Entscheidung des BGH zur Anrechnung einer Ausgleichsleistung nach der VO (EG) Nr. 261/2004 auf einen reisevertraglichen Minderungsanspruch (NJW 2015, S. 553) auch auf einen verspäteten Hinflug übertragbar ist, welcher dazu führt, dass der Reisende Leistungen des Reiseveranstalters vor Ort nicht wahrnehmen kann und hierdurch über den reinen Zeitverlust und die immateriellen Unannehmlichkeiten hinaus auch eine Störung des Äquivalenzverhältnisses des Reisevertrages eintritt.

  • EuGH, 21.05.2014 - C-475/13

    Jubin - Streichung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.12.2015 - 22 S 237/15
    Die Rechtssache wurde aber aufgrund des Beschlusses des Präsidenten vom 21.05.2014 wieder im Register des EuGH gestrichen (AZ. C-476/13).
  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.12.2015 - 22 S 237/15
    Für diese Auffassung spricht, dass der EuGH in seinem Urteil vom 23.10.2012 - C-581/10, C-629/10, BeckRS 2012 hervorgehoben hat, dass der Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung in erster Linie der pauschalen Abgeltung des irreversiblen Zeitverlusts des Fluggast dient, welchen dieser durch eine Annullierung, Nichtbeförderung oder große Verspätung erleidet.
  • BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.12.2015 - 22 S 237/15
    Der BGH hat diese nicht abschließend geklärte Frage zwar dem EuGH mit Vorlagebeschluss vom 30.07.2013 - X ZR 113/12, BeckRS 2013, 14699 vorgelegt.
  • BGH, 15.07.2008 - X ZR 93/07

    Zur Bemessung der Minderung des Reisepreises bei Beinahe-Absturz auf dem Rückflug

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.12.2015 - 22 S 237/15
    Eine Ausnahme hat der BGH ausschließlich für besonders schwere und einschneidende Ereignisse gemacht, welche dazu führen können, dass eine bereits vom Reiseveranstalter mangelfrei erbrachte Reise nachträglich vollständig entwertet wird (vgl. BGH, NJW 2008, S. 2775 - Beinahe-Absturz).
  • AG Hannover, 20.09.2017 - 506 C 631/17

    Reisepreisminderung bei Flugverspätung; Entgangene Urlaubsfreuden bei Kindern

    Die Instanzrechtsprechung und auch die h.M. gehen insoweit davon aus, dass für jede Stunde über eine vierstündige hinnehmbare Verspätung von 4 Stunden ein Minderungsbetrag in Höhe von 5% des anteiligen Tagespreises zu gewähren ist (so zuletzt LG Düsseldorf, Urt. v. 04.12.2015 - 22 S 237/15; AG Duisburg, Urt. v. 09.07.2012 - 71 C 1784/12, RRa 2012, 226; AG Rostock, Urt. v. 04.04.2012 - 47 C 299/11, RRa.
  • AG Hannover, 20.09.2017 - 506 C 785/17

    Reisevertrag / Minderung / verspätete Beförderung

    Die Instanzrechtsprechung und auch die h.M. gehen insoweit davon aus, dass für jede Stunde über eine hinnehmbare Verspätung von 4 Stunden ein Minderungsbetrag in Höhe von 5% des anteiligen Tagespreises zu gewähren ist (so zuletzt LG Düsseldorf, Urt. v. 04.12.2015 - 22 S 237/15; AG Duisburg, Urt. v. 09.07.2012 - 71 C 1784/12, RRa 2012, 226; AG Rostock, Urt. v. 04.04.2012 - 47 C 299/11, RRa.
  • AG Düsseldorf, 16.03.2019 - 12c C 340/18
    Dieser bei einer Hinflugverspätung durch die Störung des Äquivalenzverhältnisses eintretene zusätzliche Mangelunwert geht über den bloßen Zeitverlust und die dadurch verursachten immateriellen Folgen für die private Lebensführung (z. B. verpasste Termine, verpasste Urlaubszeit, verpasste Hochzeits- oder Geburtstagsfeier etc.) hinaus und schlägt sich im Vermögen des Reisenden unmittelbar nieder (LG Düsseldorf, Urteil v.04.12.2015, Az 22 S 237/15, zitiert nach beck-online).
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